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Finden Sie Antworten zu allem, was mit der Qover-me Fahrradversicherung zu tun hat.
Hier finden Sie die von unseren Kunden am häufigsten gestellten Fragen.
Was ist unter bestimmten Bedingungen nicht versichert?
Klicken Sie hier, um mehr zu lesen
Gibt es eine Selbstbeteiligung bei Diebstahl oder Schäden?
Bei der Entschädigung gibt es einen Selbstbehalt, der von dem versicherten Kaufwert des Fahrrads abgezogen wird. Bei reparablen Sachschäden: Fester Betrag von 35 € Bei Diebstahl und Totalverlust: Keine Selbstbeteiligung
Wird der Wert meines Fahrrads Jahr für Jahr gemindert?
Bei Totalverlust oder Diebstahl Ihres Fahrrads wird bei der Berechnung der Entschädigung keine Wertminderung abgerechnet. Sie erhalten also den versicherten Kaufpreis des Fahrrads abzüglich der Selbstbeteiligung zurück. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz spätestens nach 3 Jahren endet. Danach können wir Ihr Fahrrad nicht mehr versichern. Somit zahlen Sie nicht über die festgelegte Versicherungsdauer hinaus und der Vertrag entspricht stets Ihren Bedürfnissen.
Wie wird die Entschädigungssumme kalkuliert und ausgezahlt?
Die Entschädigung, die Sie erhalten, entspricht dem tatsächlichen Wert des Schadens nach Abzug der Selbstbeteiligung und übersteigt in keinem Fall den Wert des versicherten Fahrrads. Klicken Sie hier, um mehr zu lesen
Welche Unterlagen muss ich im Schadenfall bereitstellen?
Sie müssen in jedem Fall die Kaufrechnung oder einen Zahlungsbeleg des Fahrrads vorweisen. Im Falle eines Diebstahls, müssen alle 2 Schlüssel des zugelassenen Sicherheitsschlosses (z.B. der Marke ABUS BORDO PLUS oder mit VdS- (Klasse A+/B+), FUB-, Sold-Secure- (Silver/Gold) oder ART (2 oder höher -Siegel)) per Post an den Schadenregulierer geschickt oder mittels eines Live-Videos gezeigt werden. Wenn Sie einen oder beide Schlüssel verloren haben (bevor es zu einem Schadenfall kommt), müssen diese so schnell wie möglich bei dem Hersteller des Schlosses ersetzt werden.
Muss mein Fahrrad immer befestigt sein, um im Falle eines Diebstahls versichert zu sein?
Wenn sich das Fahrrad an einem öffentlich zugänglichen Ort oder in einem für andere Personen zugänglichen Fahrradraum befindet, muss es immer an einem festen Gegenstand befestigt sein. Das Schloss gilt als angemessen, wenn es entweder von der Marke ABUS BORDO PLUS ist oder es sich um ein VdS (Klasse A+ oder B+), FUB, Sold Secure Silver/Gold oder ART (Kategorie 2 oder höher) zugelassenes Schloss handelt. Außerdem muss es nach den Angaben des Herstellers verriegelt sein, z.B. mit einem Rahmenschloss oder Schließsystem mittels einer App. Klicken Sie hier, um mehr zu lesen
Was muss ich tun, wenn mein Fahrrad gestohlen wurde?
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Ist mein Fahrrad in einem für andere Personen zugänglichen Raum gegen Diebstahl versichert?
Ja, aber nur, wenn es mit einem FUB-, Sold Secure Silver (oder Gold)-, ART 2- oder VdS-zugelassenem Schloss der Klasse A+ oder B+ an einem festen Punkt befestigt ist.
Ist mein Fahrrad gegen Diebstahl versichert, wenn es unverschlossen in meinem Keller, meiner Garage oder Wohnung steht?
Ja, wenn diese Räume für andere Personen nicht zugänglich sind und es Einbruchsspuren gibt. HINWEIS: Wenn Ihr Fahrrad gestohlen wird, müssen Sie den Diebstahl innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden und uns den Polizeibericht schicken.
Kann ich meine Versicherung kündigen?
Sie müssen Qover mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kontaktieren. Sie können Ihre Versicherung kündigen, wenn wir die Höhe der Prämie oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ändern. Sie können den Versicherungsvertrag nach einem Schadenfall kündigen. Sie können den Vertrag spätestens 1 Monat nach Zahlung oder Verweigerung der Entschädigung kündigen. Die Kündigungsfrist ist frei wählbar, der Vertrag endet jedoch spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Sie können den Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen.
Wo gilt die Deckung?
Der Versicherungsschutz bei Diebstahl und Materialschaden gilt für Vorfälle in den EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Nordirland, Andorra, Monaco, Vatikan, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Die Assistance-Deckung gilt in Deutschland und bis zu 20 km über die deutsche Grenze.
Was sind meine Verpflichtungen?
Das Fahrrad muss mit einem Fahrradschloss gesichert sein, das VdS (Klasse A+ oder B+), FUB, ART Kategorie 2 (oder höher) oder Sold Secure (Silver oder Gold) anerkannt ist (z.B. ABUS, AXA Hiplok, Kryptonite, Linka mit Kette) und nach Anweisung des Herstellers verwendet wird. Zudem muss das Fahrrad jederzeit an einem festen Gegenstand (z.B. einem Pfosten) befestigt sein. Sie müssen den Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub Ihres versicherten Fahrrads unverzüglich sowie innerhalb von 24 Stunden der Polizei melden. Bei einer Schadenmeldung müssen Sie uns den Kaufbeleg Ihres Fahrrads vorlegen sowie nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt des Diebstahls noch in Besitz der Schlüssel Ihres Sicherheitsschlosses waren. Sie müssen den Schaden so schnell wie möglich melden, spätestens innerhalb von 8 Tagen nachdem Sie den Vorfall bemerkt haben. Im Versicherungsfall müssen Sie uns ausführliche und wahrheitsgemäße Informationen geben. Sie müssen uns Fotos des Fahrrads schicken, wenn es vor mehr als 30 Tagen gekauft wurde.
Welche materielle Schäden sind versichert?
Wir decken Materialschäden am versicherten Fahrrad: Zufällig entstandene Schäden, durch Sie selbst oder äußere Einflüsse; Durch Vandalismus verursachte Schäden; Schäden, die durch den Kontakt mit Tieren oder durch Naturereignisse wie Feuer oder Überschwemmung verursacht wurden.
Welche Fahrräder sind versichert?
Wir decken alle Arten von zwei- und dreirädrigen Fahrrädern ab, die nur mit menschlicher Kraft gestartet und angetrieben werden können und deren Hilfsgeschwindigkeit ggf. 25 km/h nicht überschreiten darf. Wir decken auch gebrauchte Fahrräder ab, sofern sie zum Zeitpunkt des Kaufs weniger als 12 Monate alt sind. Bei gebrauchten Fahrrädern und neuen Fahrrädern, die älter als 30 Tage sind, bitten wir Sie, uns nach Abschluss der Versicherung aktuelle Fotos Ihres Fahrrads zu schicken.
Wo finde ich die Seriennummer meines Fahrrads?
Alle Fahrräder verfügen über eine einzigartige Seriennummer (Rahmennummer), damit Sie identifiziert werden können. Sie besteht in der Regel aus Buchstaben und Zahlen und ist auf dem Rahmen eingeschlagen oder mittels Etikett geklebt.
Woher weiß ich, was für ein Fahrrad ich besitze?
Bei der Auswahl Ihres Versicherungsplans können Sie zwischen 4 verschiedenen Fahrradtypen wählen, mit oder ohne Elektroantrieb. Prüfen Sie zunächst Ihren Kaufbeleg, um festzustellen, welchen Fahrradtyp Sie gekauft haben.
Wie erkenne ich die Marke und das Modell meines Fahrrads?
Wenn Sie unsere Versicherung abschließen, bitten wir Sie, uns die Marke und das Modell Ihres Fahrrads mitzuteilen. Die Marke des Fahrrads (z.B. Cube, Trek usw.) ist oft gut sichtbar auf dem Fahrradrahmen angegeben. Das Modell des Fahrrads sollte normalerweise auf der Kaufrechnung erscheinen. Sie können die Marke und das Modell Ihres Fahrrads nicht finden? Wenden Sie sich in diesem Falle an Ihren Händler.
Kann ich das Beginndatum meines Versicherungsvertrags verschieben?
Ja, Sie können den Beginn Ihres Versicherungsschutzes um bis zu 6 Monaten verschieben, solange das Kaufdatum des Fahrrads nicht 1 Jahr überschreitet. So können Sie z.B. die Versicherung heute abschließen und Ihren Vertrag erhalten mit einem späteren Versicherungsschutzbeginn.
Wie zahle ich die Versicherungsprämie?
Die Zahlung der Prämie erfolgt jährlich im Voraus per Kreditkarte. Eine monatliche Abbuchung ist leider momentan noch nicht möglich. Nach der ersten Zahlung erhalten Sie anschließend vor jeder Vertragsverlängerung eine Zahlungsbenachrichtigung.
Wann endet der Versicherungsvertrag?
Dieser Versicherungsvertrag wird für einen Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, bis zu höchstens drei Jahren. Dein Versicherungsvertrag endet nach 3 Jahren.
Bis wann kann ich mein Fahrrad versichern lassen? Und was ist, wenn es sich um ein Gebrauchtfahrrad handelt?
Unabhängig davon, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrrad handelt, muss es zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses weniger als ein Jahr alt sein. Wenn Ihr Fahrrad vor mehr als 12 Monaten gekauft wurde, können wir es leider nicht versichern.
Kann ich mein Fahrrad versichern, wenn ich es fahrzeugtechnisch geändert habe ?
Nein. Das Fahrrad muss im gleichen Zustand bleiben, wie es vom Händler oder Hersteller geliefert wurde. Jegliche technischen Änderungen am Fahrrad führen zur Kündigung und Ungültigkeit des Versicherungsvertrags. Sie können jedoch Zubehör, wie zum Beispiel einen Fahrradkorb oder Kindersitz, hinzufügen.
Welche Bedingungen muss ich als Versicherungsnehmer erfüllen?
Sie müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 18 Jahre alt sein.
Wer steckt hinter dieser Versicherung?
Vertragspartner und Versicherungsunternehmen ist NN (Nationale Nederlanden Schadeverzekeringen Maatschappij NV). Die 24/7-Assistance wird von Europ Assistance SA gewährleistet. Die Versicherung wird durch Qover SA verwaltet, einem ungebundenen Versicherungsagenten. Qover kümmert sich um alle Vertragsdokumente und die damit verbundenen Mitteilungen, die Ihnen per E-Mail geschickt werden.
Wer sind die Versicherten?
Nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch alle Personen, die das Fahrrad mit Erlaubnis des Versicherungsnehmers benutzen.
Was beinhaltet die Diebstahlversicherung?
Wir versichern Fahrräder gegen Diebstahl sowie Materialschäden, die durch Diebstahl, versuchten und/oder räuberischen Diebstahl entstanden sind.
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